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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 121 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Ordentlicher Güterstand
Parentel

Gesamtheit der durch den nächsten gemeinsamen Elternteil verbundenen Verwandten.

  • Erste Parentel = Erblasser und dessen Nachkommen;
  • Zweite Parentel = Eltern des Erblassers und alle von ihnen abstammenden Personen;
  • Dritte Parentel = Grosseltern des Erblassers und alle von ihnen abstammenden Personen.

Die nähere Parentel schliesst die weitere Parentel von der Erbfolge aus.

Parzelle

Durch amtliche Vermessung definierte Landfläche.

Patientenverfügung

Anordnungen einer Person für den Fall der Urteilsunfähigkeit, mit welchen medizinischen Massnahmen sie einverstanden ist und mit welchen nicht.

Auch kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, welche in ihrem Namen über medizinische Massnahmen entscheiden soll.

Personaldienstbarkeiten

Dienstbarkeit zu Gunsten einer Person, nicht zu Gunsten eines Grundstücks (z.B. Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht).

Pfand

= verpfändete Sache (Pfandobjekt).

Pfandrecht

Dient zur Sicherung der Forderung eines Gläubigers gegen seinen Schuldner. Bei Nichterfüllung der Rückzahlungsverpflichtung ist der Pfandgläubiger berechtigt, die verpfändete Sache verwerten zu lassen und sich aus dem Erlös zu befriedigen.

Pfandstelle

Rang eines Grundpfandgläubigers im Verhältnis zu den anderen Grundpfandgläubigern.

Pfandvertrag

Vereinbarung zwischen dem Schuldner/Pfandgeber (ev. Drittpfandgeber) und dem Gläubiger/Pfandnehmer, wonach eine bestimmte Pfandsache für eine oder mehrere Forderungen als Sicherheit dienen soll.

Pflichtteil

Teil der gesetzlichen Erbquote, welcher der Erblasser nahen gesetzlichen Erben nicht entziehen kann.

Rang / Rangordnung

Ein älteres im Grundbuch eingetragene beschränkte dingliche Recht (z.B. Schuldbrief) geht dem jüngeren (z.B. Nutzniessung) vor, d.h., der Inhaber des älteren Rechtes muss sich im Verwertungsverfahren das jüngere Recht nicht entgegenhalten lassen.

Registerschuldbriefe

Wertpapierloses Registerpfandrecht. Gläubiger ist, wer im Grundbuch (Register) als solcher eingetragen ist.

Revisionsstelle

Gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan von AG und GmbH. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision verzichten (Opting-Out).

Die Revisionsstelle muss über die nötigen fachlichen Fähigkeiten für die Erfüllung der Prüfungsaufgabe verfügen und unabhängig sowohl vom Verwaltungsrat als auch von einem beherrschenden Aktionär sein.

Rückkaufsrecht

Recht des Verkäufers, vom Käufer das ehemalige Kaufsobjekt zum ehemaligen Kaufpreis durch einseitige Willenserklärung zurück zu kaufen.

Bedarf im Grundstückverkehr der öffentlichen Beurkundung und kann für die Höchstdauer von 25 Jahren im Grundbuch vorgemerkt werden.

Sacheinlage

Kapitaleinlagen, die einer AG oder GmbH in Form von Sachwerten (auch immaterielle Vermögenswerte) zwecks Liberierung zur Verfügung gestellt werden. Gegenleistung ist die Beteiligung an der Gesellschaft.