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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 9 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Validierung

Feststellung der Wirksamkeit und Annahme eines Vorsorgeauftrages durch die Erwachsenenschutzbehörde.

Verein

Juristische Person zur Verwirklichung eines nichtwirtschaftlichen (ideellen) Zwecks.

Verfügung von Todes wegen

Oberbegriff für einseitige letztwillige Verfügungen (Testament) und Erbvertrag.

Vermächtnis

Letztwillige Zuwendung einer bestimmten oder bestimmbaren Sache oder Geldbetrags. Gibt dem Begünstigten eine Forderung gegenüber den mit der Ausrichtung des Vermächtnisses beschwerten Personen, aber keine Erbenstellung. 

Vermögensvertrag

Vermögensrechtliche Regelung zwischen eingetragenen Partnern. Muss wie ein Ehevertrag vor einem Notar öffentlich beurkundet werden. Im Hinblick auf die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft kann vereinbart werden, dass das Vermögen gemäss den Bestimmungen über die Errungenschaftsbeteiligung geteilt wird.

Vollmacht

Einseitiges, empfangsbedürftiges, vom Grundverhältnis losgelöstes Rechtsgeschäft, welches dem Bevollmächtigten die Befugnis verschafft, den Vollmachtgeber in einer bezeichneten Angelegenheit Dritten gegenüber zu vertreten.

Vorkaufsrecht

Recht, beim Eintreten des Vorkaufsfalls durch Ausübungserklärung anstelle eines Dritten zu dessen Preis und zu dessen Bedingungen (unlimitiertes VKR) oder zu einem vorbestimmten Preis und Bedingungen (limitiertes VKR) einen Gegenstand zu erwerben.

Bedarf im Grundstückverkehr der öffentlichen Beurkundung und kann für die Höchstdauer von 25 Jahren im Grundbuch vorgemerkt werden.

Vormerkung

Einschreibung persönlicher (obligatorischer) Rechte im Grundbuch zwecks Sicherung des vorgemerkten Rechtsverhältnisses gegenüber später eingetragenen Rechten.

Vorsorgeauftrag

Vorsorge für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit. Auftrag an eine/mehrere urteilsfähige und geeignete Person/en zur Personen- und Vermögenssorge sowie zur Vertretung im Rechtsverkehr.

Muss vollständig handgeschrieben, datiert und unterzeichnet sein oder von einem Notar öffentlich beurkundet werden.