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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 5 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Nachrückungsrecht

Vertraglich vereinbarter Anspruch eines Grundpfandgläubigers auf das Nachrücken seines Pfandrechts an hinterer Pfandstelle in eine frei werdende vorangehende Pfandstelle.

Namensschuldbrief

Grundpfandschuldart, bei welcher der Gläubiger auf dem Titel (Wertpapier) namentlich erwähnt ist. Die Übertragung erfolgt durch Übergabe des Titels mit unterzeichnetem Übertragungsvermerk (Indossament).

Notar

= Urkundsperson.

Nutzniessung

Unübertragbare und unvererbliche Dienstbarkeit, welche den Begünstigten berechtigt, einen fremden Vermögenswert zu gebrauchen und zu nutzen. Der Nutzniesser darf den Gegenstand nicht wesentlich verändern, veräussern oder belasten.

Der Nutzniesser trägt den „kleinen Unterhalt“, aussergewöhnliche Reparaturen und Aufwendungen gehen zu Lasten des Eigentümers.

Nutzungs- und Verwaltungsordnung

„Verfassung“ der Miteigentümergemeinschaft, welche von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und im Grundbuch angemerkt werden kann.