Notariat von A-Z
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
Begriff | Definition |
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Nachrückungsrecht | Vertraglich vereinbarter Anspruch eines Grundpfandgläubigers auf das Nachrücken seines Pfandrechts an hinterer Pfandstelle in eine frei werdende vorangehende Pfandstelle. |
Namensschuldbrief | Grundpfandschuldart, bei welcher der Gläubiger auf dem Titel (Wertpapier) namentlich erwähnt ist. Die Übertragung erfolgt durch Übergabe des Titels mit unterzeichnetem Übertragungsvermerk (Indossament). |
Notar | = Urkundsperson. |
Nutzniessung | Unübertragbare und unvererbliche Dienstbarkeit, welche den Begünstigten berechtigt, einen fremden Vermögenswert zu gebrauchen und zu nutzen. Der Nutzniesser darf den Gegenstand nicht wesentlich verändern, veräussern oder belasten. |
Nutzungs- und Verwaltungsordnung | „Verfassung“ der Miteigentümergemeinschaft, welche von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und im Grundbuch angemerkt werden kann. |