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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 7 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Baurecht

Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht einräumt, auf oder unter fremdem Boden eine Baute zu errichten und/oder zu Eigentum zu haben.

Die Baute hat während der Vertragsdauer ein eigenes Schicksal und einen separaten Eigentümer. Das Baurechtsgrundstück kann verkauft oder seinerseits mit Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechten belastet werden.

Beglaubigung

Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie durch den Notar.

belasteter Standort

Areal, dessen Untergrund ablagerungs-, betriebs- oder unfallbedingt durch Schadstoffe belastet ist. Die Altlasten-Verordnung unterscheidet zwischen den belasteten Standorten und Altlasten.

Besitz

= tatsächliche Sachherrschaft. Bei Kauf einer Wohnung oder eines Hauses geht der Besitz regelmässig mit Aushändigung der Schlüssel über.

Beurkundung öffentliche

Die Aufzeichnung rechtsgeschäftlicher oder prozessrechtlicher Erklärungen oder rechtserheblicher Tatsachen in einem Dokument durch eine dazu örtlich und sachlich zuständige Urkundsperson in einer vorgeschriebenen Form und in einem vorgeschriebenen Verfahren.

Bewilligungsgesetz (BewG)

Bundesgesetz, welches den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland einschränkt. Personen im Ausland sind Personen, die nicht das Recht haben, sich in der Schweiz niederzulassen, oder Staatsangehörige der EG und der EFTA, welche ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben.
Vgl. Merkblatt des Bundesamts für Justiz: Merkblatt (PDF)

Bürgschaft

Kreditsicherungsmittel. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen.