Notariat von A-Z
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
Begriff | Definition |
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Baurecht | Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht einräumt, auf oder unter fremdem Boden eine Baute zu errichten und/oder zu Eigentum zu haben. |
Beglaubigung | Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie durch den Notar. |
belasteter Standort | Areal, dessen Untergrund ablagerungs-, betriebs- oder unfallbedingt durch Schadstoffe belastet ist. Die Altlasten-Verordnung unterscheidet zwischen den belasteten Standorten und Altlasten. |
Besitz | = tatsächliche Sachherrschaft. Bei Kauf einer Wohnung oder eines Hauses geht der Besitz regelmässig mit Aushändigung der Schlüssel über. |
Beurkundung öffentliche | Die Aufzeichnung rechtsgeschäftlicher oder prozessrechtlicher Erklärungen oder rechtserheblicher Tatsachen in einem Dokument durch eine dazu örtlich und sachlich zuständige Urkundsperson in einer vorgeschriebenen Form und in einem vorgeschriebenen Verfahren. |
Bewilligungsgesetz (BewG) | Bundesgesetz, welches den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland einschränkt. Personen im Ausland sind Personen, die nicht das Recht haben, sich in der Schweiz niederzulassen, oder Staatsangehörige der EG und der EFTA, welche ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. |
Bürgschaft | Kreditsicherungsmittel. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen. |