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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 5 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Handänderungssteuer

Besteuert wird der Wechsel in der Verfügungsmacht über ein Grundstück, also auch die Veräusserung der Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft.

Die Handänderungssteuer beträgt im Kanton Luzern 1,5% des Handänderungswerts (http://srl.lu.ch/frontend/versions/2343).

Folgende Handänderungen sind von der Handänderungssteuer befreit:

  • Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten/eingetragenen Partnern/Lebenspartnern sowie zwischen Verwandten in auf- und absteigender Linie, einschliesslich ihrer Partner (Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner);
  • der Erbgang (Erbfolge, Erbteilung, Vermächtnis);
  • unter gewissen Bedingungen der Übergang eines Grundstücks anlässlich von Unternehmensumstrukturierungen;
  • Rechtsgeschäfte mit einem Handänderungswert von weniger als CHF 20'000.00.
Handelsregister

Öffentliches Verzeichnis der Eintragungen über Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und Zweigniederlassungen.

Herabsetzungsklage

Dient der Wiederherstellung des Pflichtteils, wenn der Erblasser zu Lebzeiten (z.B. durch Schenkungen) oder mit letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag) den Pflichtteil eines Erben verletzt.

Hinterlassenschaft

Umgangssprachlich für den Nachlass.

Hypothek

= Grundpfandrecht. Der Schuldner verpfändet dem Gläubiger für das ihm gewährte Darlehen eine Immobilie.