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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 5 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Aktiengesellschaft

Juristische Person mit eigener Firma (eigenem Namen) und einem im Voraus festgelegte Aktienkapital. Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, bei Konkurs verlieren die Gesellschafter einzig ihr Aktienkapital.¨

Das Mindestkapital beträgt CHF 100‘000.00, wobei mindestens 20% des Nennwertes jeder Aktie, auf jeden Fall mindestens CHF 50‘000.00, liberiert werden müssen. Die Liberierung erfolgt durch Geld, Sacheinlage oder Verrechnung.

Organe der Aktiengesellschaft sind die Generalversammlung (GV) als oberstes Organ, der Verwaltungsrat (VR) als leitendes Organ und (bei KMU zumeist fakultativ) die Revisionsstelle als Kontrollorgan.

Oft werden die Statuten durch einen Aktionärbindungsvertrag ergänzt.

Antritt

Datum, an welchem Nutzen und Gefahr auf den Erwerber eines Grundstücks übergehen.

Apostille

Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr verlangen die Behörden regelmässig, dass neben einer Unterschriftsbeglaubigung zusätzlich eine Überbeglaubigung vorliegt. Diese bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des Notars sowie seine Funktion.

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Überbeglaubigung, welche in den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 05.10.1961 (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19610213/index.html) garantiert, dass das Dokument ohne weitere Beglaubigung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen akzeptiert wird.

Für wenige Länder gilt, dass die Überbeglaubigung (ohne Apostille) durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden muss

Apostillen und Überbeglaubigungen ohne Apostille stellt im Kanton Luzern die Staatskanzlei aus (https://www.lu.ch/verwaltung/staatskanzlei).

Ausserordentlicher Güterstand

= Gütertrennung. Sie tritt ein durch Vereinbarung der Ehegatten, Anordnung des Richters oder Konkurs eines Ehegatten.

Auszug

Teilweise Abschrift aus einem Dokument oder einer Informationssammlung, z.B. Protokollauszug, Grundbuchauszug.