Vertraglicher oder ausserordentlicher Güterstand der Ehegatten.Eigentlich ein Nicht-Güterstand, da die Ehe keinerlei Einfluss auf das Vermögen der Ehegatten hat.Entsteht durch Ehevertrag, Konkurs eines Ehegatten, Trennung der Ehe und auf richterliche Anordnung (Eheschutzmassnahme) hin.
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