Vertraglicher oder ausserordentlicher Güterstand der Ehegatten.
Eigentlich ein Nicht-Güterstand, da die Ehe keinerlei Einfluss auf das Vermögen der Ehegatten hat.
Entsteht durch Ehevertrag, Konkurs eines Ehegatten, Trennung der Ehe und auf richterliche Anordnung (Eheschutzmassnahme) hin.