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Aktiengesellschaft

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Begriff Definition
Aktiengesellschaft

Juristische Person mit eigener Firma (eigenem Namen) und einem im Voraus festgelegte Aktienkapital. Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, bei Konkurs verlieren die Gesellschafter einzig ihr Aktienkapital.¨

Das Mindestkapital beträgt CHF 100‘000.00, wobei mindestens 20% des Nennwertes jeder Aktie, auf jeden Fall mindestens CHF 50‘000.00, liberiert werden müssen. Die Liberierung erfolgt durch Geld, Sacheinlage oder Verrechnung.

Organe der Aktiengesellschaft sind die Generalversammlung (GV) als oberstes Organ, der Verwaltungsrat (VR) als leitendes Organ und (bei KMU zumeist fakultativ) die Revisionsstelle als Kontrollorgan.

Oft werden die Statuten durch einen Aktionärbindungsvertrag ergänzt.