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Baurecht

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Begriff Definition
Baurecht

Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht einräumt, auf oder unter fremdem Boden eine Baute zu errichten und/oder zu Eigentum zu haben.

Die Baute hat während der Vertragsdauer ein eigenes Schicksal und einen separaten Eigentümer. Das Baurechtsgrundstück kann verkauft oder seinerseits mit Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechten belastet werden.