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Errungenschaftsbeteiligung

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Begriff Definition
Errungenschaftsbeteiligung

Ordentlicher, gesetzlicher Güterstand. Das Vermögen der Ehegatten ist aufgeteilt auf deren Eigengüter und Errungenschaften. Die während der Ehe gebildeten Ersparnisse der Ehegatten sind Errungenschaft. Bei Auflösung der Ehe nimmt jeder Ehegatte sein Eigengut zurück. Die Errungenschaften beider Ehegatten werden grundsätzlich hälftig geteilt.