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Eigengut

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Begriff Definition
Eigengut

Im (ordentlichen) Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung sind von Gesetzes wegen Eigengut:

  • Gegenstände der Ehegatten zum persönlichen Gebrauch;  
  • Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstandes gehören (Erwerb vor der Ehe) oder ihm später durch Erbgang oder sonstwie unentgeltlich zufallen;
  • Genugtuungsansprüche im Zusammenhang mit Persönlichkeitsverletzungen;
  • Ersatzanschaffungen für Eigengut;
  • Durch Ehevertrag zugewiesene Vermögenswerte, welche für die Ausübung des Berufes oder den Betrieb eines Gewerbes bestimmt sind.