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Rang / Rangordnung

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Begriff Definition
Rang / Rangordnung

Ein älteres im Grundbuch eingetragene beschränkte dingliche Recht (z.B. Schuldbrief) geht dem jüngeren (z.B. Nutzniessung) vor, d.h., der Inhaber des älteren Rechtes muss sich im Verwertungsverfahren das jüngere Recht nicht entgegenhalten lassen.