Notariat Kriens
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Gründungskapital | Mindestbetrag für das Kapital zur Gründung einer Gesellschaft. |
| Gütergemeinschaft | Vertraglicher Güterstand, welcher das eheliche Vermögen in drei Vermögensmassen aufteilt: das Eigengut beider Ehegatten (nur persönliche Effekten und Genugtuungsansprüche) sowie das Gesamtgut. Letzteres wird gemeinsam verwaltet (Gesamthand) und bei Auflösung des Güterstands grundsätzlich hälftig geteilt. |
| Güterrecht, eheliches | Eheliches Vermögensrecht. Regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten während der Dauer der Ehe und bei Auflösung des Güterstandes bzw. der Ehe (güterrechtliche Auseinandersetzung). Das ZGB kennt drei Güterstände: |
| güterrechtliche Vereinbarung | Regelt in den Schranken des jeweiligen Güterstands die Zuordnung und Behandlung der Vermögenswerte der Ehegatten (Eigentum, Verwaltung, Nutzung, Verfügung) sowie der Haftung für Schulden. |
| Gütertrennung | Vertraglicher oder ausserordentlicher Güterstand der Ehegatten. |