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Gesamteigentum

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Begriff Definition
Gesamteigentum

Gemeinschaftliches Eigentum ohne Quotenteilung. Das Recht jedes Gesamteigentümers geht auf die ganze Sache. Ein Gesamteigentümer kann nicht frei über seinen Anteil verfügen, sondern bedarf der Mitwirkung der anderen Gesamteigentümer.

Gesamteigentum entsteht durch ein Gesamthandverhältnis in den folgenden Fällen: