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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Begriff Definition
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Juristische Person mit eigener Firma (eigenem Namen) und einem im Voraus festgelegte Stammkapital. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen, sofern in den Statuten keine Nachschusspflicht vorgesehen ist.

Das Mindestkapital beträgt CHF 20‘000.00 und muss vollständig liberiert werden müssen. Die Liberierung erfolgt durch Geld, Sacheinlage oder Verrechnung.

Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung als oberstes Organ, die Geschäftsführung als leitendes Organ und (bei KMU zumeist fakultativ) die Revisionsstelle als Kontrollorgan.

Oft werden die Statuten durch einen Gesellschafterbindungsvertrag ergänzt.